Schiedsamt

Schlichten statt Richten

Nicht jeder Streitfall muss vor Gericht entschieden werden.

Sofern Sie an einer außergerichtlichen Einigung interessiert sind, kann eine Schiedsfrau oder ein Schiedsmann Ihnen schnell und kostengünstig behilflich sein. Die Schiedsperson unterstützt Sie hierbei als neutrale/r Dritte/r bei der Lösungsfindung, trifft jedoch keine Entscheidung. Zuständig ist das Schiedsamt am Wohnort des Antragsgegners.         

Streitigkeiten unter Nachbarn oder Familienangehörigen führen bei einem möglicherweise langwierigen Gerichtsverfahren zu einem dauerhaften Zerwürfnis. Auch in vielen  privatrechtlichen Streitigkeiten, bei denen es um Geld geht, kann die Einschaltung des Schiedsamts sinnvoll sein.

Privatklagen vor dem Strafgericht setzen üblicherweise einen Sühneversuch voraus. Hierbei handelt es sich um den Versuch der Schiedsperson, einen Vergleich zwischen Streitparteien zu erreichen.

Das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz hat zu dem Thema der einvernehmlichen Konfliktlösung die Broschüre "Schlichten ist besser als Richten" herausgebracht. Hierin werden Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten vorgestellt und erläutert.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Homepage des BDS - Bund Deutscher Schiedsmänner und -frauen e.V..

Welche Streitigkeiten können durch das Schiedsamt behandelt werden? Die Anwendungsbereiche regelt das Landesschlichtungsgesetz - LSchlG - Rheinland-Pfalz vom 10. September 2008.

Anfang 2014 wurde ich zum Schiedsmann der Stadt Andernach (Schiedsamtsbezirk 2) ernannt.

In einem Interview zog Blick aktuell am 27.06.2016 das Fazit "Schiedsfrauen und Schiedsmänner tragen zum Rechtsfrieden bei".

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt auf.